Einwand vom HGKZ-Prorektor Prof. Dr. iur. Mischa Charles Senn
Prof. Dr. iur. Mischa Charles Senn
Prorektor / Rechtskonsulent
Fon +41 1 446 24 05
Fax +41 1 446 24 11
E-Mail: mischa.senn@hgkz.ch
26.7.2002 / Korr.Dogmeat.Tierschutz
Schweizer Tierschutz
Eva Waiblinger
Dornachstr.101
4008 Basel
Website "dogmeat.org"
Sehr geehrte Frau Waiblinger
Wir möchten Ihnen auf Ihr Schreiben vom 11.Juno antworten:
Wir stützen uns dabei auf die Stellungnahme der UrheberInnen (Studierende des Studienbereichs Neue Medien), die im wesentlichen folgende Punkte hervor hebt:
Ausgangspunkt des Projektes war ein Brief der Fifa an die koreanische Regierung im Januar 2002. Sie wollte das Essen von Hundefleisch während der WM in Korea verbieten. Der Verzehr von Hundefleisch ist eine alte Tradition in Korea. Bemerkenswert ist, dass das olympische Komitee schon 1986 den selben Antrag stellte, der dann auch befolgt wurde. Dieses Mal reagierte die koreanische Regierung anders; sie lies angeblich ein Kochbuch über Hundefleisch schreiben und vor den Fussballstadien Degustierstände aufstellen, so dass auch der Westen verstehen könne, welch feine Delikatesse Hundefleisch sei.
Das Projekt "dogmeat.org" ist ein zeitlich beschränktes Kunstprojekt, welches versucht, Benutzerreaktionen zu testen via Medienberichte, Foren und E-Mail-Kontakten. "dogmeat.org" wollte damit Vorurteile gegenüber anderen Kulturen abbauen und ein gegenseitiges Verständnis fördern (helfen). Die Idee der WebdesignerInnen war nun, einen Teil dieser Degustierstände virtuell zu präsentieren. Und zwar aus dem Grunde, dass die Studierenden es nicht richtig erachten, dass der Westen seine kulturellen Sitten anderen Ländern aufdrängt.
Da "dogmeat.org" auf dem Server des Studienbereichs bzw. jenem der Hochschule gehostet wird, ist es relativ einfach, ausfindig zu machen, dass eine Hochschule für Neue Medien dahinter steht.
Entsprechend dem virtuellen Charakter von "dogmeat.org" wird Hundefleisch weder real angeboten noch geliefert. BenützerInnen, die das trotzdem nicht erkennen, würden ohnehin nicht zu einem "Erfolg" kommen, da eine Bestellung mit einem "script error" quittiert wird. Zudem ist auf allen Seiten von "dogmeat.org" der Link "disclaimer" zugänglich. Dort steht unter anderem: "GENERALE: Dogmeat.org is a art pilot project with a time limit of 6 months. Dogmeat.org will evaluat visitor reactions."
Im europäischen Rechtsraum wird nach ständiger Praxis der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von einem "aufmerksamen, intelligenten und informierten Durchschnittskonsumenten" ausgegangen. Dieser versteht die entsprechende Website ohne Zweifel so wie sie gemeint ist: nämlich als (teils sogar ironisch stilisierte) Meinungsäusserung. Falls man dieser konkreten Meinungsäusserung auch eine ästhetische Komponente beimisst, würde die Aktion auch unter die Kunstfreiheit fallen. Beide – Meinungsäusserungs- und Kunstfreiheit – sind bekanntlich zulässig, sofern sie nicht ein anderes Grundrecht oder eine klare Gesetzesbestimmung verletzen. Das ist hier klar nicht der Fall.
Dass sich Ihr Verband durch diese Aktion verletzt fühlte (im Namen "Würde der Tiere" bzw. der "Gefühle von Tierliebhabern"), tut uns leid. Doch möchten wir festhalten, dass auch die Schulleitung hinter dieser Aktion steht. Denn sie interpretiert die Aussage zu ihrem massgebenden Nennwert. Eine andere Interpretation wäre abwegig und würde im Übrigen auch nicht vom erwähnten, massgebenden Durchschnittsrezipienten so gesehen.
Noch eine Anfrage zum Schluss: Da die Website auch als Forum angelegt war, wäre es interessant, wenn Ihr Schreiben auch darin Platz finden könnte, selbstverständlich Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Mit freundlichen Grüssen
HOCHSCHULE FÜR GESTALTUNG UND KUNST ZÜRICH
Prof. Dr. iur. Mischa Charles Senn
Prorektor / Rechtskonsulent
z.K. (via E-Mail): Studierende